Allgemeines Verwaltungsrecht

Im Alltag hat jeder von uns in vielfältiger Art und Weise Kontakt mit dem Staat. Das allgemeine Verwaltungsrecht deckt eine ganze Palette von Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Wir überprüfen für Sie die Rechtmässigkeit behördlichen Handelns und beraten Sie im Umgang mit Behörden.

Unsere Anwälte betreuen Sie in nichtstreitigen Verwaltungsverfahren, in verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Beschwerdeverfahren und helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten.  Durch wohlüberlegte Handlungen können kostspielige und langwierige Prozesse oftmals vermieden werden.

 

Gerne dürfen Sie uns in einem konkreten Fall unverbindlich kontaktieren.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie
uns unverbindlich