Mietrecht

Das Mietrecht ist mitunter eines der Rechtsgebiete, welches von unserer Anwaltskanzlei in Bern als auch von unseren Anwälten in Biel vertreten wird. Unser Rechtsanwalt für Mietrecht berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Mietrechts. Dabei unterstützen wir Sie beim Verfassen und Prüfen von Mietverträgen sowie bei Problemen während eines laufenden Mietverhältnisses und beraten Sie im Zusammenhang mit der Kündigung von Mietverträgen.

Selbstverständlich vertreten wir neben den Vermietern auch die Mieter in ihren Rechten. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt. Unser Anwalt für Immobilienrecht prüft in diesem Fall den Sachverhalt und fechtet die Kündigung ggf. zwecks Aufhebung an oder versucht eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu erwirken. Ebenso unterstützt Sie unser Mietrecht-Anwalt bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen, wenn beispielsweise eine rechtswidrige Mieterhöhung infolge von Renovationen erfolgen soll. Diese ist nur bei wertvermehrenden Investitionen wie z.B. bei der Erstellung eines grösseren Balkons oder dem Einbau eines zuvor nicht vorhandenen Küchengerätes zulässig, jedoch nicht bei werterhaltenden Massnahmen wie der Renovation der Wohnung infolge normaler Abnützung.

Anwalt für Mietrecht

Unser Anwalt für Mietrecht in Bern und Biel berät Sie umfassend und hilft Ihnen gerne weiter. Nachfolgend sind einige Situationen und Fragen aufgeführt, welche sich oft im bestehenden Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ergeben:

  • Kleiner Unterhalt: Welche Art von Unterhaltsarbeiten in oder an der Wohnung und in welcher Höhe müssen vom Mieter selbst bezahlt werden?
  • Kann der Vermieter die Haltung von Haustieren untersagen?
  • Was sind die Rechte des Mieters, wenn der ehemalige Vermieter das Mietzinsdepot nicht auszahlt?
  • Welche Rechte hat der Mieter, wenn die Hausordnung durch die anderen Mieter nicht eingehalten wird? Beispiel: Der ehemalige Bastelraum unter dem Mieter wurde zur Werkstatt umgebaut. Nun ist der
  • Mieter ständiger Lärmimmission ausgesetzt. Welche Möglichkeiten hat er, dagegen vorzugehen?
  • Der Mieter hat einen Mietvertrag unterschrieben, welcher vom zwingendem Gesetz unter anderem im Bereich Kündigungstermine/-fristen abweicht. Ist der Mietvertrag rechtens?
  • Innerhalb der WG-Konstellation ist ein Wechsel der Mieter (Einzug/Auszug) vorgesehen. Kann der Vermieter den Mietvertrag mit der WG kündigen, wenn er mit dem neuen Mieter nicht einverstanden ist?
  • Eine WG besteht aus einem Hauptmieter und mehreren Untermietern. Wie können die Untermieter die Wohnung behalten, wenn der Hauptmieter ausziehen möchte? Wie müssen die Untermieter in diesem Fall handeln?
  • Eine Wohnungsgemeinschaft, basierend auf Solidarmiete, soll aufgelöst werden aber ein WG-Mitbewohner weigert sich, die Kündigung zu unterschreiben? Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
  • Was müssen Vormieter und Nachmieter bei der Wohnungsübergabe beachten?
  • Die Wohnung ist am Einzugsdatum bei der Schlüsselübergabe noch nicht bezugsbereit, da noch Malerarbeiten stattfinden. Der Einzugstermin wird am Tag der ursprünglichen Übergabe verschoben. Erhält der Mieter für den Zeitraum, in welchen er noch nicht in die Wohnung ziehen kann, einen Teil seines Mietzinses zurück? Kann für die Mehrkosten ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden?
  • Welche Pflichten hat der Mieter zu erbringen, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen möchte?

Unser Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (Wohneigentumsrecht) berät Sie gern zu oben genannten Situationen und nimmt sich auch Ihren weiteren Anliegen im Bereich Mietrecht an.

Zudem unterstützt unser Anwalt für Mietrecht in Biel und Bern den Vermieter, falls Probleme mit dem Mieter bestehen. Dazu gehört zum Beispiel die Ausbleibende Zahlung der Miete, die Ausweisung der Mieter aus der Wohnung (Exmission), wenn diese trotz Kündigung die Wohnung nicht verlassen, Durchsetzung von Forderungen und Mietzinse sowie die Prüfung und Erstellung von Mietverträgen.

Mietzinsreduktion

Die Mietzinsreduktion kann im Bereich Mietrecht durch verschiedene Faktoren, welche den Mieter zeitweise oder dauerhaft einschränken, erwirkt werden. Dazu gehören zum Beispiel Mängel wie Schimmel in der Wohnung oder im Bad, nicht richtig funktionierende Elektrogeräte wie Waschmaschine, Kochherd, Heizung etc., ungenügende Wärmeisolation und Wasserschäden. Auch wenn die Wohnung in Folge von Umbauarbeiten oder Renovationen nicht vollständig benutzbar ist oder sonstige Beeinträchtigungen wie ein Gerüst vor dem Fenster, Schmutz, Staub, Sanierung der Nachbarwohnung und damit Lärm, etc. stattfinden, ist eine Mietzinsreduktion durchsetzbar. Ein zeitweiser Anspruch auf eine Mietzinsreduktion ist durch Immissionen rund um das Haus wie Baulärm oder anderer übermässiger Lärm sowie Rauch und Geruch von Nachbargrundstücken möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion zu verlangen, wenn beispielsweise der Vermieter die Miete bei gesunkenem Referenzzinssatz nicht anpasst. Unser Anwalt für Mietrecht prüft auch in diesem Zusammenhang, ob eine Mietzinshinterlegung möglich ist.

Von unseren Rechtsanwälten in Bern und Biel dürfen Sie eine kompetente und lösungsorientierte Rechtsberatung bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich Mietrecht sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte vor den zuständigen Gerichten und Behörden in der ganzen Schweiz erwarten.

Neben dem Mietrecht vertritt die Anwaltskanzlei Bigler Kaufmann Rechtsanwälte in Bern sowie in Biel noch weitere Rechtsgebiete wie Strafrecht und Strassenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.

 

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