BauRecht und Planungsrecht

Unsere Anwaltskanzlei in Bern und Biel berät und vertritt Privatpersonen und KMU in sämtlichen Belangen des Bau- und Planungsrechts, sei es als Bauherr/in oder als Unternehmer/in.

Anwalt für Baurecht - Öffentliches Baurecht:

Das öffentliche Baurecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, welche beim Bauen einzuhalten sind.

Unsere Anwälte in Bern und Biel beraten oder begleiten Sie insbesondere im Baubewilligungsverfahren, bei der Erlangen einer Baubewilligung, Beschwerde gegen einen Bauabschlag und allgemeine Durchsetzung Ihrer Interessen im Baubewilligungsverfahren.

Sollten Sie selbst von einem geplanten Baugesuch beeinträchtigt werden, helfen wir Ihnen eine Einsprache oder Beschwerde zu verfassen und Rechtsverwahrungen anzumelden. Auch bei Interessenskollisionen mit der Nachbarschaft, beispielsweise wegen negativen Immissionen wie Lärm, Schmutz, Rauch, Erderschütterungen und permanenter Schattenwurf, stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Seite.

Unsere Anwaltskanzlei in Bern und Biel beraten Sie auch in baupolizeilichen Verfahren, sei es bei nachträglichem Einreichen eines Baugesuchs, Wiederherstellungsverfügungen, Beschwerden gegen eine Baueinstellung oder Anzeigen von Nachbaren wegen Verstössen gegen nachbarrechtliche Normen.

Weiter beraten Sie unsere Anwälte in Bern und Biel im Gastgewerberecht, sei es bei Betriebsübernahmen, Nachfolgeregelungen oder bei Erlangung einer Überzeitbewilligung.

Anwalt für Baurecht - Privates Baurecht:

Das private Baurecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen den privat beteiligten Personen an einem Bau, wie Bauunternehmer, Handwerker, Architekten und Ingenieure.

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit der Bebauung von Liegenschaften und unterstützen Sie bei den aussergerichtlichen Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren mit den Bauherren, Unternehmern, Handwerker oder Architekten.

Falls Werkmängel an Ihrem gerade abgenommenen Werk bestehen, helfen unsere Anwälte bei der Durchsetzung der Mängelrechte, sei es durch Durchsetzung von Nachbesserung oder Minderung. Stehen Diskussionen betreffend Honorarforderungen der Unternehmer oder Handwerker im Raum, helfen wir Ihnen gerne bei der Lösungsfindung.

Werden Ihre Forderungen als Unternehmer oder Handwerker nach Vollendung des Werks nicht bezahlt, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung der Forderung durch Erwirkung der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten. Sollten Sie als Bauherr bzw. Grundstückeigentümer mit einer Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts konfrontiert sein, beraten unsere Anwälte in Bern und Biel Sie betreffend das weitere Vorgehen.

Bestehen Probleme im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, sei es wegen einem Wohnrecht, einer Nutzniessung, einem Baurecht oder einem Wegrecht, helfen Ihnen unsere Anwälte in Bern und Biel mit aussergerichtlichen Verhandlungen und allenfalls gerichtlichen Verfahren um an Ihr Dienstbarkeitsrecht zu kommen.

Gerne prüfen und beurteilen unsere Anwälte auch die Verträge und einzelnen Vertragsklauseln.

Unsere Rechtsanwälte für Bau- und Planungsrecht in Bern und Biel beraten Sie umfassend und helfen Ihnen gerne weiter. Nachfolgend sind einige Situationen und Fragen aufgeführt, welche sich oft im Rahmen des Baurechts ergeben:  Wann braucht es eine Baubewilligung und wie erhalte ich diese?

  • Wann braucht es eine Baubewilligung und wie erhalte ich diese?
  • Wann und mit welchen Gründen kann ich gegen ein Baugesuch meines Nachbarn vorgehen?
  • Wie ist eine Einsprache gegen ein Baugesuch zu verfassen?
  • Wie kann ich als Handwerker meine offenen Forderungen gegenüber dem Bauherrn durchsetzen?
  • Falls mein Werk an einem Mangel leidet, wie kann ich diesen beheben lassen?
  • Was muss meine Mängelrüge beinhalten und innert welcher Frist muss ich diese der Gegenseite zustellen?
  • Der Unternehmer hat unverhältnismässige Kostenüberschreitungen verursacht, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?
  • Der Unternehmer ist mit der Fertigstellung des Werks in Verzug, wie kann ich dagegen vorgehen?
  • Was soll ich tun, wenn der Unternehmer das Werk nicht fertigstellt, trotz bereits geleisteter Zahlung?
  • Ich kann mein Fusswegrecht nicht mehr ausüben, wie kann ich dagegen vorgehen?
  • Wann darf gebaut werden und wie kann ich mich gegen die Ruhestörungen zur Wehr setzen?
  • Was muss ich mir von meinem Nachbarn alles gefallen lassen?

Wir helfen Ihnen bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen und setzen wo nötig Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten und Behörden in der ganzen Schweiz durch.

Weitere vertretene Rechtsgebiete unserer Anwaltskanzlei in Bern sowie auch unserer Kanzlei in Biel sind unter anderem das Mietrecht, das Arbeitsrecht, das Scheidungsrecht und das Strafrecht und Strassenverkehrsrecht.

Gerne dürfen Sie uns in einem konkreten Fall unverbindlich kontaktieren.

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