Familienrecht und Scheidungsrecht

Familienrecht und Scheidungsrecht gehören zu den Rechtsgebieten auf die sich unsere Anwaltskanzlei in Bern als auch in Biel spezialisiert hat. Unser Büro behandelt unter anderem Fragen bezüglich Eheschutzverfahren, Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen (Alimente bzw. Unterhaltsbeiträge, Zuweisung Haus/Wohnung, elterliche Sorge, Besuchsrecht für die Kinder etc.) oder die Durchführung einer Scheidung auf Klage (Scheidungsklage). Auch erhalten Sie von uns eine umfangreiche Beratung zum Thema Ehevertrag. Wir erläutern Ihnen die Inhalte, Regelungen und den Nutzen. Zudem macht es Sinn, sich vor Eheschliessung über die Wahl des Güterstands Gedanken zu machen. Unser Rechtsanwalt für Scheidung berät Sie zu den verschiedenen Güterständen, welche vertraglich festgelegt werden müssen und welche in Kraft treten, falls keine explizite Vereinbarung getroffen wird.

Scheidungsanwalt Bern

Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt im Raum Bern und Biel sind Sie bei uns genau richtig. Eine Scheidung oder Trennung ist für die Betroffenen in der Regel ein äusserst belastender Prozess. Deshalb ist der Beizug eines kompetenten Anwalts für die Scheidung oder Trennung meist unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Scheidung / Trennung und lassen keine Fragen offen. Unser Anwalt für Scheidungsrecht nimmt sich Ihren Anliegen an und erklärt Ihnen wie der Ablauf einer Scheidung / Trennung aussieht, wann eine Scheidung möglich ist und welche Rechtslagen beachtet werden müssen. Jede Scheidung / Trennung verläuft unterschiedlich und erfordert individuelle Handlungen. Manchmal tritt der Fall ein, dass sich nur einer der beiden Ehepartner scheiden oder trennen lassen will. Oft ist dann eine Scheidungsklage oder ein Eheschutzverfahren unumgänglich. Gerne stehen wir Ihnen auch bei weiteren Anliegen im Bereich der Scheidung / Trennung beratend zur Seite, indem wir z.B. eine Scheidungsvereinbarung / Scheidungskonvention oder eine Trennungsvereinbarung / Trennungskonvention für Ihre Bedürfnisse ausarbeiten.

Kommt es zu einer Scheidung / Trennung mit Kindern können sich verschiedene Fragen und Situationen ergeben:

  • Keine Kinderunterhalt-Zahlung durch einen Elternteil. Was sind in dieser Situation die Rechte des anderen Elternteils?
  • Ehepaar mit zwei kleinen Kindern. Ein Partner möchte sich scheiden lassen. Was sind die Rechte des anderen Ehepartners?
  • Ein Elternteil möchte die Kinder öfter sehen. Alternierende Obhut bzw. wechselseitige oder hälftige Obhut. Was sind die Möglichkeiten?
  • Beantragung des alleinigen Sorgerechts, da ein Elternteil die Kinder nicht ausreichend umsorgt. Was muss getan werden?
  • Zu hohe Unterhalts-Zahlung geleistet. Abänderung/Anpassung von Kinderunterhalt/ Ehegattenunterhalt?
  • Elternteil verweigert Ferien mit den Kindern. Was sind die Rechte des anderen Elternteils?
  • Zwei Ehepartner sind getrennt, die Kinder sind zeitweise beim Vater, zweitweise bei der Mutter. Was kann ein Elternteil tun, wenn der Verdacht besteht, dass der jeweils andere Elternteil möglicherweise nicht verantwortungsvoll mit den Kindern umgeht?
  • Wie lange muss ein Kind bzgl. Ausbildung, Weiterbildung oder Studium finanziell unterstützt werden und in welcher Form?

Rechtsanwalt für Familienrecht

Unser Rechtsanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie in sämtlichen Belangen wie beispielsweise dem Erwachsenenschutzrecht (Patientenverfügungen etc.). Wir begleiten und beraten Sie kompetent und lösungsorientiert bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen und Rechtsschriften im Bereich Familienrecht und setzen Ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten und Behörden in der ganzen Schweiz durch. Gerne stellen wir Ihnen einen Anwalt für Familienrecht in Bern oder Biel zur Seite, welcher Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zu Themen wie Scheidung mit Kindern, Vaterschaftsklage, Vaterschaftsaberkennungsklage, Feststellung der Vaterschaft, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsrecht und weiteren Anliegen gewährt. Neben dem beruhigenden Gefühl, kompetent beraten und vertreten zu werden, nimmt in der Regel automatisch auch die psychische Belastung ab, sobald Sie aus qualifizierter Hand erfahren, wie Ihre Situation rechtlich aussieht und welche Chancen bestehen, Ihre Anliegen durchsetzen zu können.

Unser Anwalt für Familienrecht berät Sie zu genannten und vielen weiteren Punkten, geht individuell auf Ihre Situation ein und hilft Ihnen, einen lösungsorientierten Weg zu finden.

Bei engen finanziellen Verhältnissen beantragen wir für Sie die unentgeltliche Rechtspflege, damit Ihre Gerichts- und Anwaltskosten vorderhand vom Staat getragen werden.

Gerne dürfen Sie uns in einem konkreten Fall unverbindlich kontaktieren.

Neben dem Scheidungsrecht und Familienrecht vertritt unsere Anwaltskanzlei in Biel sowie unsere Kanzlei in Bern noch weitere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Steuerrecht.

 

Gerne dürfen Sie uns in einem konkreten Fall unverbindlich kontaktieren.

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Neuigkeiten:

Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung: demgemäss wird für den Normalfall dem hauptbetreuenden Elternteil ab der (je nach Kanton mit dem Kindergarten- oder mit dem eigentlichen Schuleintritt erfolgenden) obligatorischen Beschulung des jüngsten Kindes eine Erwerbsarbeit von 50%, ab dessen Eintritt in die Sekundarstufe I eine solche von 80% und ab dessen Vollendung des 16. Lebensjahres ein Vollzeiterwerb zugemutet (Urteil des Bundesgerichts 5A_384/2018 vom 21. September 2018 E. 4.6.7).

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